Ansichten
zu Politik und Recht

Eugen David

Schweiz und Brexit

Die 27 EU-Mitgliedländer haben in ihrem Verhandlungs-Mandat vom 29. April 2017 zum Brexit gemeinsam folgende Grundsätze formuliert:

1. Jedes Abkommen EU/UK muss auf einem ausgewogenen Ausgleich von Rechten und Pflichten beruhen.

2. Der Schutz der Integrität des Binnenmarktes schliesst eine sektorielle Beteiligung am Binnenmarkt aus.

3. Ein Nicht-Mitglied der EU, das nicht dieselben Pflichten übernimmt wie ein Mitglied, kann nicht dieselben Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen wollen wie ein Mitglied.

4. Die vier Freiheiten des Binnenmarktes sind unteilbar. Rosinenpicken ist ausgeschlossen.

5. Erlass und Auslegung der Binnenmarktregeln ist allein Sache der EU-Institutionen (EU-Parlament, EU-Rat, EuGH).

In den ergänzenden Verhandlungs-Direktiven vom 29. Januar 2018 hat der Europäische Rat diese Prinzipien bestätigt und unterstrichen.

Aus Schweizer Sicht ist der Ausschluss einer sektoriellen Beteiligung am europäischen Binnenmarkt besonders bemerkenswert. Darum, weil in den bisherigen bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU eine sektorielle Beteiligung der Schweiz am europäischen Binnenmarkt vereinbart ist.

Das Modell „sektorielle Beteiligung“ hat aus Sicht der EU keine Zukunft. Es liegt – laut den Grundsätzen - nicht im Interesse der EU, weil es die Integrität des Binnenmarktes missachtet. Nicht einmal für die Übergangszeit von zwei Jahren will die EU dem Vereinigten Königreich eine sektorielle Be-teiligung zugestehen.

Die Rechte, welche mit der Beteiligung am Binnenmarkt verbunden sind, können nur soweit in Anspruch genommen werden, als auch entsprechende Pflichten übernommen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass Kohäsionsbeiträge auch für ein Nicht-EU-Mitglied nicht freiwillig sind, sondern zu den zu übernehmenden Pflichten gehören, sofern eine Beteiligung am Binnenmarkt gewünscht wird. Die Schweiz kann den Kohäsionsbeitrag selbstverständlich ablehnen, allerdings mit der Konsequenz eines Ausscheidens aus dem Binnenmarkt.

Erneut wird unterstrichen, dass einzelne Binnenmarkt-Freiheiten nicht abgewählt werden können. Wenn also die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit einer Gutheissung der Initiative der Rechtsnationalen kündigt, fällt auch der freie Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr dahin. Eine Beteiligung am Binnenmarkt ist nur mit allen vier Freiheiten möglich.

Länder, die sich am Binnenmarkt beteiligen wollen, aber nicht EU-Mitglied sind, können weder an der Gesetzgebung noch an der Rechtsprechung betreffend die Binnenmarktregeln mitwirken und mitentscheiden. Sie müssen diesbezüglich die Beschlüsse des EU-Parlaments und des EU-Rates sowie die Urteile des EuGH anerkennen. Das sagt Punkt 5 der Grundsätze. Lehnt die Schweiz – wie bisher – die Anerkennung der Urteile des EuGH zu Binnenmarktfragen ab, bewegt sie sich in Richtung Austritt aus dem europäischen Binnenmarkt.

In seinen innenpolitischen Verlautbarungen erweckt der Bundesrat den Eindruck, für die Schweiz gelte das alles nicht. Die Schweiz könne Rosinen picken, könne sich nach Gusto sektoriell am Binnenmarkt beteiligen und könne selbst entscheiden, ob sie die Binnenmarktregeln einhalten wolle oder nicht. Kohäsions-Zahlungen schliesslich seien rein freiwillig.

Der Brexit hat in den EU-Ländern die Vorstellungen über die Konditionen einer Beteiligung am europäischen Binnenmarkt deutlich geschärft. Die EU-Länder möchten den in den neunziger Jahren noch einvernehmlich gestarteten Sonderzug der Schweiz aufs Abstellgleis manövrieren, weil mit dem „bilateralen Modell“ zu grosse Risiken für das Fundament des multilateralen Binnenmarktes verbunden sind. Der europäische Binnenmarkt mit seinen grossen ökonomischen Vorteilen kann nur funktionieren, wenn alle die gemeinsamen Regeln anerkennen und auch umsetzen, was einen CH-Sonderzug ausschliesst.

Diese Position der EU zu erkennen und sich rational und pragmatisch mit ihr auseinanderzusetzen, wäre nützliche Politik für die Schweiz.

Der Verhandlungsspielraum der Schweiz war vor dem Brexit deutlich grösser, auch wenn nicht mehr so gross wie in den neunziger Jahren. Die Chancen wurden durch die seit mehr als 10 Jahren andauernde innenpolitische Blockade vertan.

Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird der Spielraum der Schweiz durch die Brexit-Verhandlungen noch enger. Was die EU dem Vereinigten Königreich nicht zubilligt, wird sie später auch der Schweiz nicht zubilligen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

12.02.2018

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